Gremien

Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 11. Juni 2020

Gesamtelternvertretung
Die GEV ist das höchste Elterngremium in der Schule. Hier werden die Elterninteressen gegenüber der Schule wahrgenommen. Es stehen also die Themen und Probleme im Vordergrund, die die ganze Schule betreffen. Dementsprechend ist die Schulleiterin/ der Schulleiter die/ der erste Ansprechpartner*in der GEV. Über Wahlen in der GEV können Elternvertreter/ -vertreterinnen in weiteren schulischen und überschulischen Gremien mitwirken.

Teilnahme an Gesamtkonferenzen und Fachkonferenzen
Eine weitere wichtige und interessante Aufgabe für die in der GEV hierfür gewählten Elternvertreterinnen/ -vertreter ist die beratende Mitgliedschaft in allen Arten von Lehrerkonferenzen.

Hervorzuheben sind die Gesamtkonferenz der Schule und die Fachkonferenzen. In der Gesamtkonferenz stehen Fragen des Unterrichts und der Erziehung im Vordergrund, die die gesamte Schule betreffen. Hier trifft sich das gesamte Kollegium der Schule. Der Aufgabenkatalog des § 79 Abs. 3 SchulG macht gemeinsam mit Absatz 1 dieser Vorschrift deutlich, dass es hier vorrangig um pädagogische Fragestellungen und Themen geht.
In den Fachkonferenzen steht die auf das jeweilige Fach bezogene Arbeit im Vordergrund.

Teilnahme an Schulkonferenzen
Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Die Schulkonferenz ist das „oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal“ (§ 75 Abs. 1 SchulG).
Im Unterschied zu allen anderen schulischen Gremien ist die Schulkonferenz an den allgemein bildenden Schulen nahezu paritätisch besetzt. Ihr gehören je vier Vertreter der Lehrkräfte, Schüler und der Eltern an; bei Grundschulen gibt es Schülervertreter nur für die Klassen 5 und 6 und auch nur mit beratender Stimme (§ 77 Abs. 1 Satz 2 SchulG).

Weitere Informationen bietet der Leitfaden für Elternvertreter.